Dauerangelplatzbelegung nur mehr max. für 2 Wochen

Der Angelplatz darf nicht länger als 2 Wochen non-stopp benützt werden.
Eine darüber hinausgehende Nutzung ohne Unterbrechung ist nicht gestattet.
Diese Regelung gilt ab 1.7.2023.

Wie bisher, ist bei Veranstaltungen der Angelplatz zu räumen.

MfG

Fischereiverein der BA-CA
Simonsgasse 12/7/8
1220 Wien
Schwingenschlögl Gerald
Schriftführer und Obm.StV.
Tel.: 0660 / 726 79 72
Mail: hg.schwin@gmx.at
Homepage: www.fischen-baca.net

 

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